Gesellschaft für Umweltschutz-Dienste mbH

Überprüfung der überbauten, befestigten und versiegelten Flächen als Grundlage für die Aktualisierung der Niederschlagswassergebühr

Anlass

Die überbauten, befestigten und versiegelten Flächen der privaten Grundstücke wurden letztmalig in den 1990er Jahren flächendeckend ermittelt. Es ist nunmehr beabsichtigt, private und öffentliche Flächen neu zu erfassen, um sämtliche Änderungen in den Bestandsdaten nachzuvollziehen. Auf diese Weise soll die Veranlagung der Niederschlagswasser- und Gewässerunterhaltungsgebühren in Zukunft transparenter, rechtssicherer und damit gerechter werden.

Für die Überprüfung wurde die Gesellschaft für Umweltschutz-Dienste mbH beauftragt.

Verfahren der Flächenermittlung

Grundlage für die Berechnung des Niederschlagswassergebühr ist die Erfassung aller überbauten, befestigten und versiegelten Flächen des Stadtgebiets der Stadt Willich (Ortsteile Anrath, Neersen, Schiefbahn und Alt-Willich). Diese werden auf Grundlage von Luftbilddaten aus den Jahren 2019/2020 durch eine photogrammetrische Auswertung ermittelt. Mit Hilfe der amtlichen digitalen Liegenschaftsinformation werden auf diesem Weg für alle Kunden/- innen des Abwasserbetriebs der Stadt Willich grundstücksspezifische Lagepläne erzeugt.

Selbstauskunft der Kunden

Problem: Aus der Luftbildauswertung können keine Aussagen über die Ableitung des Niederschlagswassers getroffen werden.

Allen Kunden/-innen wird daher die Möglichkeit gegeben, mittels Selbstauskunft die Ableitung von Niederschlagswasser auf seinem/ihrem Grundstück zu erläutern. Dabei erhält der Kunde/die Kundin eine grundstückspezifische Auflistung aller ermittelten befestigten/versiegelten und überbauten Flächen mit Lageplan (Selbstauskunft - Erhebungsbogen).

Grundsätzlich wird zunächst davon ausgegangen, dass alle ermittelten befestigten/versiegelten und überbauten Flächen an das öffentliche Abwassersystem angeschlossen sind.

Alle Kund/-innen sind nun zur Kontrolle des Erhebungsbogens aufgefordert:

  • Prüfen Sie die Richtigkeit der angegebenen Grundstücksdaten.
  • Prüfen Sie, ob die entsprechenden Flächen direkt oder indirekt in das öffentliche Abwassersystem einleiten oder
  • keine Einleitung erfolgt, da anfallendes Niederschlagswasser versickert oder anderweitig ohne Benutzung des öffentlichen Abwassersystems abgeleitet wird.
  • Sind die angegebenen Flächengrößen richtig und plausibel?
  • Bitte benennen Sie - falls vorhanden - weitere Flächen auf Grundstücken/Flurstücken in Ihrem Eigentum, die überbaut, befestigt oder versiegelt sind und auf dem beiliegenden Lageplan nicht aufgeführt sind.
  • Sollte das dargestellte Grundstück mehreren Eigentümern gehören, so kennzeichnen Sie bitte deutlich, welche Flächen von Ihnen genutzt werden.
Welche Flächen sind niederschlagswassergebührenrelevant?

Allgemein gelten alle befestigten/versiegelten und überbauten Flächen als gebührenrelevant, welche direkt oder indirekt Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen einleiten.

Dazu zählen:

  • Dachflächen
  • versiegelte/befestigte Flächen: Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteine, Schotter, Kies u. ä.

Keine Berücksichtigung finden unversiegelte Flächen wie z.B.: Ackerflächen, Grünland, Wiesen, Weiden, Wald, u. ä. oder versiegelte Flächen, deren Niederschlagswasser auf unversiegelte Flächen abfließt und dort versickert.

Direkte/indirekte Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen.
  • Direkte Einleitung: Die entsprechende Fläche ist direkt über ein Rohr/Rinne mit einem Mischwasserkanal, Regenwasserkanal oder Graben/Gewässer, welcher der Unterhaltungslast des Abwasserbetriebes der Stadt Willich obliegt, verbunden.
  • Indirekte Einleitung: Das Niederschlagswasser fließt aufgrund des Gefälles auf eine andere Fläche mit Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen. Fließt das Niederschlagswasser z.B.im Bereich einer Einfahrt auf eine öffentliche Straße mit Straßeneinlauf, erfolgt die Ableitung des Niederschlagswasser indirekt.
Auffangbehälter für Regenwasser

Die Nutzung von Regenwasserauffangbehältern ist wünschenswert, wirkt sich jedoch nicht gebührenreduzierend aus. Diejenigen Flächen, die in einen Regenwasserauffangbehälter entwässern, unterliegen grundsätzlich der Gebührenpflicht, da diese Anlagen mit einem Überlauf mit Anschluss an den Regenwasserkanal zu betreiben sind.

Künftige Änderungen auf Ihrem Grundstück

Sollte es in Zukunft - nach Abschluss der diesjährigen Aktualisierung - zu baulichen Veränderungen auf Ihrem Grundstück kommen, die die Entwässerung des Niederschlagswassers beeinflussen, sind diese dem Abwasserbetrieb der Stadt Willich zu melden.

Download

Anfrage zur Neuberechnung der Niederschlagswassergebühr

*) Pflichtfelder

Abwasserbetrieb - Stadt Willich (ABW)
Technisches Rathaus
Rothweg 2
47877 Willich

Kontakt & Geschäftszeiten

E-Mail: nsw@stadt-willich.de

Hotline-Tel.:

0800 6737960

Mo.-Fr.: 07:00 - 17:00 Uhr

Persönlich im Büro
Rothweg 1a, 47877 Willich-Neersen
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